Aus Anlass der Reform des FAGG durch das MoRUG BGBl I 2022/109 widmet sich der Beitrag der Frage, ob und nach welchen Normen Verbraucher-Bürgen, die ihre Haftungserklärung außerhalb der Geschäftsräume einer Bank abgeben, ein besonderes Rücktrittsrecht zusteht.
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