Warum der Enforcement-Behörde keine Auslegungskompetenz bei objektiv unklarer Rechtslage zukommen kann
Der Beitrag diskutiert, unter Berücksichtigung von Verfahrensunterschieden, etwaige Implikationen des Beschlusses des OLG Frankfurt am Main aus dem Jahr 2019, die hoheitlich tätige Enforcement-Behörde habe in der Ausübung ihrer Tätigkeit der Fehlerfeststellung einen "objektiven Fehlerbegriff" zugrunde zu legen und somit de facto Auslegungskompetenz für die IFRS, im Rahmen des Enforcement-Verfahrens.1
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