Von dem Standpunkt ausgehend, dass die Sanierungstreuhand eine probate Begleitmaßnahme für die Sanierung von in der Krise befindlichen Gesellschaften sei, beschäftigen sich die Autoren mit ihrer vertraglichen Konzeption und untersuchen die Sanierungstreuhand unter dem Aspekt des Eigenkapitalersatzrechts sowie ihre Bestandfestigkeit in der Insolvenz.
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