Der Beitrag beschäftigt sich mit der Auslegung der Begriffe "Krise", "Kredit" und "Gesellschafter" iSd EKEG. Nachdem der Normzweck dargestellt wurde, werden auf dessen Grundlage die einzelnen Begriffe ausgelegt und praxisrelevante Fragen beantwortet. Der Autor betont dabei, dass es keinen generellen Vertrauensschutz der Kreditgeber gibt und die Gewinnthesaurierung sowie der Gewinnvortrag keine Kredite iSd EKEG sind. Zudem bleibe eine Forderung eigenkapitalverstrickt, auch wenn der Gesellschafter die Beteiligung aufgibt oder die Forderung abtritt.
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