Ausgehend von dem Befund einer Lückenhaftigkeit des bilanzbezogenen Schutzsystems für Ausschüttungen an Gesellschafter nach § 82 Abs 1 GmbHG und § 52 AktG ermittelt der Autor "kriseninduzierte" Ausschüttungssperren, die das Kapitalerhaltungsregime ergänzen und existenzgefährdende Gewinnausschüttungen verhindern sollen.
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