In aller Kürze

FLAG - Erhöhung der Zuverdienstgrenze und des Fördervolumens des Corona-Familienhärtefonds

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Nach § 5 Abs 1 FLAG führte zuletzt ein zu versteuerndes Einkommen eines Kindes von über € 10.000,- im Kalenderjahr - unter Berücksichtigung einer Einschleifregelung - zum Wegfall der Familienbeihilfe; die gleiche Regelung galt auch für Vollwaisen (nach § 6 Abs 3 FLAG). Nunmehr wird diese Einkommensgrenze, die insbesondere Studierende betrifft, ab dem Kalenderjahr 2020 auf € 15.000,- erhöht. Eine weitere Änderung im FLAG sieht eine Erhöhung der Fördermittel des Corona-Familienhärtefonds von 60 auf 100 Mio € vor. (BGBl I 2020/109)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6720/2/2020

15.10.2020
Heft 6720/2020