Mit dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wird das Ziel verfolgt, die Neugründung von Betrieben durch die Befreiung von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren zu erleichtern. Welche Sozialversicherungsbeiträge im Falle einer Neugründung entfallen und wie die praktische Umsetzung der Befreiung der Beiträge erfolgt, hat die Österreichische Gesundheitskasse in einem Artikel in der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgebermagazins (DGservice 1/2025) kompakt zusammengefasst. Wichtig ist, dass bereits im Zuge der Anforderung einer Beitragskontonummer auf das Vorliegen einer Neugründung eines Betriebes hinzuweisen ist und es für die Beitragsbefreiung erforderlich ist, dass der Neugründer eine Beratung durch die jeweilige gesetzliche Interessenvertretung (Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer etc) in Anspruch nimmt. (Link auf Magazin: https://tinyurl.com/DGservice-1-2025)
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