Der Beitrag beleuchtet, inwieweit die zu OGH 6 Ob 170/23b entwickelten Grundsätze der Verjährungshemmung auch auf Ersitzungen von kapitalerhaltungswidrig eingeräumten Rechten anwendbar sind. Darüber hinaus greift der Autor die Frage auf, ob die internationale Zuständigkeit der Klage einer österr Gesellschaft gegen einen unechten Dritten aus einem Verstoß der Einlagenrückgewähr außerhalb des Anwendungsbereichs der EuGVVO auf § 92c iVm § 51 Abs 1 Z 6 JN gestützt werden kann.
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