Der Beitrag behandelt die verpflichtende Bonitätsprüfung bei der Vergabe von Hypothekar- und Immobilienkrediten gem § 9 HIKrG. Die im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-RL eingeführte Bestimmung enthält auch ein Abschlussverbot wegen Kreditunwürdigkeit.
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