Die Energiekosten steigen, Kredite bei Banken mit variabler Verzinsung werden teurer und Privatpersonen sowie Unternehmen mit ihren Anschaffungen zurückhaltender, wodurch sich Wirtschaftstreibende oft in schwierigen Situationen wiederfinden. In solchen wird zur Eigenkapitalstärkung oft auf einen Forderungsverzicht zurückgegriffen, insbesondere wenn zwischen zwei Konzernunternehmen Verbindlichkeiten bestehen, da dadurch Fremd- in Eigenkapital umgewandelt werden kann. Was ist dabei aber zu beachten? Gibt es Unterschiede zwischen konzernverbundenen und konzernfremden Unternehmen? Wie stellt sich ein solcher Forderungsverzicht steuerlich dar?
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