Die Fertigstellung der RL zur teilweisen Harmonisierung des Insolvenzrechts für Unternehmensinsolvenzen (s zuletzt ZIK 2024/4, 1) wird vom Europäischen Rat eingefordert. Auf seiner außerordentlichen Tagung am 17. und 18. 4. 2024 spricht der Rat das Thema in seinen Schlussfolgerungen an (s EUCO 12/24, 5 ff, insb 8). Im Abschnitt "IV. Ein neuer Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit" kündigt der Rat angesichts einer neuen geopolitischen Realität und zunehmend komplexer werdenden Herausforderungen entschiedenes Handeln an. Dabei sei die Vertiefung der Kapitalmarktunion von entscheidender Bedeutung für die Mobilisierung von privatem Kapital. Der Zugang zu Kapital, einschließlich Risiko- und Wachstumskapital, sollte erleichtert und vereinfacht werden. Unter den wichtigsten Faktoren zur Umsetzung des neuen Deals für die Wettbewerbsfähigkeit, an denen die Arbeit entschieden und zügig vorangebracht werden solle, zählt der Rat im Unterabschnitt "Kapitalmarktunion" an erster Stelle die Harmonisierung der relevanten Aspekte der nationalen Insolvenzrahmen für Unternehmen auf.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.