Fachliteratur / Bücher

"Forum Shopping" in der Insolvenz. Von Philipp M. Reuß. Mohr Siebeck, Tübingen 2011. XXIII, 417 Seiten, broschiert, 74 €.

Andreas Geroldinger

Reuß hat seine Dissertation zu einem Dauerbrenner des Europäischen Insolvenzrechts verfasst: dem sog "forum shopping" (vgl 4. ErwGr der EuInsVO). Darunter versteht er all jene Maßnahmen, "durch die auf die internationale Zuständigkeit eines Gerichts eingewirkt werden soll, um den Verfahrensablauf in einem bestimmten Forum herbeizuführen bzw zu vermeiden" (7). Zutreffend geht der Autor davon aus, dass forum shopping nicht per se verdammenswert ist (10, 319 f). Es gilt vielmehr die maligne von der benignen Form zu unterscheiden. Wie GA Kokott jüngst betont hat, stellen sich dabei "interessante Fragen im Spannungsfeld zwischen den Grundfreiheiten der Schuldner einerseits sowie dem Gläubigerschutz und der im 4. ErwGr der Verordnung angesprochenen Vermeidung des Forumshopping andererseits" (SA Kokott 10. 3. 2011, Rs C-396/09, Interedil, RN 72). Ihnen geht Reuß nach. Die Arbeit ist gut strukturiert; manch interessanter Gedanke findet sich freilich in einer der zahlreichen Fußnoten.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2012/14

24.02.2012
Heft 1/2012
Autor/in
Andreas Geroldinger

Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger ist Vorstand des Instituts für Zivilrecht sowie des Instituts für Anwaltsrecht an der JKU Linz. Zuvor war er Rechtsanwaltsanwärter, Assistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Obersten Gerichtshof.

Er ist Schriftleiter der Juristischen Blätter, Mitherausgeber eines Kommentars zum Internationalen Zivilverfahrensrecht und des von Rummel begründeten Kommentars zum ABGB.