Aufgrund der Legalzession des § 11 Abs 1 IESG ist der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) an rund der Hälfte aller jährlich durchschnittlich 5.000 bis 6.500 Unternehmensinsolvenzen (inkl Abweiser und Vermögenslosigkeiten) in Österreich als Gläubiger beteiligt. Sowohl für die Summen- als auch die Kopfmehrheit nach § 147 IO kommt dem IEF oft erhebliches Gewicht zu. Den IEF trifft eine gesetzliche Betreibungspflicht, die aufgrund von § 3 Abs 3 IEF-Service GmbH-G vom Fondsmanagement der IEF-Service GmbH wahrgenommen wird. Dieser Beitrag beleuchtet einige Fragen rund um den Forderungsübergang und die genaue Rolle des IEF.
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