Steuern sind im Konkurs und Ausgleich als Konkurs- oder Masseforderung einzuordnen. Der Beitrag erörtert zunächst die dafür maßgebenden insolvenz- und steuerrechtlichen Kriterien im Allgemeinen. Danach werden zahlreiche konkrete Fallkonstellationen insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer und der Steuerzinsen dargestellt.
Die Aufspaltung von Abgabenforderungen in Konkurs- und Masseforderungen ist ein Brennpunkt der Überschneidung von Insolvenz- und Steuerrecht. Masseforderungen sind nach § 46 Abs 1 Z 2 KO „alle Auslagen, die mit der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse verbunden sind, einschließlich ... der die Masse treffenden Steuern, Gebühren und Zölle, Beiträge zur Sozialversicherung und anderen öffentlichen Abgaben, wenn und soweit der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt während des Konkursverfahrens verwirklicht wird“. Eine analoge Regelung enthält § 23 Z 2 Ausgleichs ordnung (AO), wonach Abgabenforderungen in bevorrechtete und nicht-bevorrechtete Abgabenforderungen aufzuteilen sind.
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