In ARD 5770/6/2007 wurden bereits einige heikle Fragen zur Lohnpfändung näher beleuchtet. Nachfolgend finden Sie einige weitere, aus der Beratungspraxis stammende Fragen zum Thema Lohnpfändung kurz und verständlich beantwortet.
Wir vertreten einen Immobilienmakler, der bereits 2 Exekutionen zugeschickt bekam. Es gibt jedoch keine Lohnverrechnung für die Person. Die gepfändete Person ist bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und legt an unseren Klienten Honorarnoten. Ich habe die Drittschuldnererklärungen mit dem Vermerk zurückgeschickt, dass kein Dienstverhältnis bestünde. Die Anwälte wollen jedoch von uns die Höhe der Honorarnoten, welche mein Klient der Gepfändeten bezahlt hat. Muss ich darüber Auskunft geben?
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