Anmerkungen zu OLG Wien 6 R 226/23h1
In jüngerer Zeit gibt es in der Praxis wieder verstärkt Tendenzen, für die Insolvenzabwicklung bzw Unternehmensfortführung nicht benötigte Dauerrechtsverhältnisse nicht entsprechend den Bestimmungen der §§ 23 ff IO aufzulösen, sondern die Rechte aus diesen Vertragsverhältnissen gem § 119 Abs 5 IO freizugeben.2 Die angestrebten Vorteile liegen insb bei Bestandrechten auf der Hand: Die Insolvenzmasse soll nicht bis zum Ablauf der gem § 23 IO relevanten Kündigungsfrist, sondern nur bis zur rechtswirksamen Freigabe der Bestandrechte mit Masseforderungen für die Bestandzinszahlungen belastet werden; zudem fallen bei einer Freigabe keine kündigungsbedingten Schadenersatzansprüche an. Jüngst hatte sich nun das OLG Wien mit der Frage der Zulässigkeit einer solchen alternativen, eine optimale "Masseschonung" bezweckenden Vorgangsweise auseinanderzusetzen und gelangte zu durchaus bemerkenswerten Ergebnissen. Im folgenden Beitrag werden diese vor dem Hintergrund der bisherigen hA analysiert.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.