Anmerkungen zu OGH 8 Ob 40/21x1
Die Frage, ob und in welcher Form bücherliche Vorkaufsrechte bei einer "freihändigen"2 Veräußerung der belasteten Liegenschaft zu berücksichtigen sind, wird in der Lehre kontrovers beantwortet. In der vorliegenden, nach Ansicht der Verfasserin kritisch zu betrachtenden Entscheidung spricht sich der OGH gegen eine sinngemäße Anwendung der bei Zwangsversteigerungen vorgesehenen individuellen Verständigungspflicht aus. Die in § 117 Abs 2 IO vorgesehene Veröffentlichung der Verkaufsabsicht in der Ediktsdatei genüge, um die (Verständigungs-)Interessen des bücherlich Vorkaufsberechtigten zu wahren, dessen Recht jedenfalls mit Rechtskraft des Beschlusses über die Genehmigung des Kaufvertrags durch das Insolvenzgericht erlösche.
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