Beiträge

Freihändige Veräußerungen und Gewährleistung

Dr.in Sonja Walcher

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 130/23k1

Der 8. Senat teilt die von der jüngeren Lehre geäußerten Bedenken gegen das Bestehen von Gewährleistungsansprüchen bei freihändigen Veräußerungen des Insolvenzverwalters nicht: Das Leistungsstörungsrecht des ABGB finde uneingeschränkt Anwendung. Bei Veräußerungen von mit Absonderungsrechten belasteten Sachen seien die Ansprüche des Freihandkäufers als Sondermasseforderungen zu qualifizieren. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, warum der Entscheidung nur teilweise zuzustimmen ist und welche Folgefragen mit ihr einhergehen.2

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Artikel-Nr.
ZIK 2024/149

31.10.2024
Heft 5/2024
Autor/in
Sonja Walcher

Dr.in Sonja Walcher ist Richteramtsanwärterin im Sprengel des OLG Wien. Zuvor war sie Universitätsassistentin am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien.