Anmerkungen zu OGH 8 Ob 130/23k1
Der 8. Senat teilt die von der jüngeren Lehre geäußerten Bedenken gegen das Bestehen von Gewährleistungsansprüchen bei freihändigen Veräußerungen des Insolvenzverwalters nicht: Das Leistungsstörungsrecht des ABGB finde uneingeschränkt Anwendung. Bei Veräußerungen von mit Absonderungsrechten belasteten Sachen seien die Ansprüche des Freihandkäufers als Sondermasseforderungen zu qualifizieren. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, warum der Entscheidung nur teilweise zuzustimmen ist und welche Folgefragen mit ihr einhergehen.2
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.