Aktuell ist eine erstattungsfähige Freistellung von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risiko-Attest noch bis 30. 6. 2022 möglich (siehe ARD 6801/2/2022). Mit BGBl I 2022/81 wurde nun die gesetzliche Grundlage für eine Verlängerung dieser Maßnahme durch Verordnung bis 31. 12. 2022 geschaffen. Ob es tatsächlich zu einer Verlängerung kommt, bleibt abzuwarten.
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