BGBl I 2020/160, ausgegeben am 31. 12. 2020
➜ zum Ausschussbericht 527 BlgNR 27. GP
siehe ARD 6728/18/2020
Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird
Medizinische Erkenntnisse weisen darauf hin, dass bei Schwangeren COVID-19-Erkrankungen schwerer verlaufen können und schwangere Frauen daher häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden müssen. Dieses Risiko wird nun durch einen erweiterten Freistellungsanspruch gemindert.
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