Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Friedrich, Der persönliche Feiertag, ASoK 2019, 202

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Auf die Karfreitagsproblematik hat der Gesetzgeber mit einer politischen Kompromisslösung, der Einführung eines sogenannten persönlichen Feiertages in § 7a ARG, reagiert. Friedrich beschäftigt sich mit der Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang für den darin vorgesehenen eigenmächtigen Urlaubsantritt der Arbeitnehmer Beschränkungen bestehen können. Diese Regelung kann für den Arbeitgeber vor allem dann betriebliche Probleme aufwerfen, wenn mehrere oder alle Arbeitnehmer für denselben Tag einen persönlichen Feiertag einseitig bestimmen. Zunächst wird der Frage nachgegangen, ob auch bei der individuellen Wahrnehmung des Anspruchs auf einen persönlichen Feiertag Grenzen bestehen, was vom Autor zusammenfassend bejaht wird. Die für die gesetzlichen Feiertage getroffenen Ausnahmen für außergewöhnliche Fälle (insbesondere § 11 Abs 1 Z 2 ARG) seien wohl auch auf den persönlichen Feiertag (analog) anzuwenden. Die Frage, ob eine abgesprochene Vorgehensweise mehrerer oder aller Arbeitnehmer eines Betriebes, am selben Tag einen persönlichen Feiertag zu nehmen, rechtsmissbräuchlich, also zum Zweck der Schädigung des Arbeitgebers, sein kann, wird grundsätzlich bejaht; in dem Fall wären alle Urlaubsantrittserklärungen nach § 879 ABGB nichtig. Friedrich betont aber, dass im Einzelfall die Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs schwer zu beweisen sein werden. Im Rahmen des ausführlichen Beitrags wird weiters ua der Frage der Entlohnung bei Beschäftigung am persönlichen Feiertag nachgegangen.

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Artikel-Nr.
ARD 6663/18/2019

29.08.2019
Heft 6663/2019