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Fristgebundenheit des Anfechtungswiderspruchs im Meistbotsverteilungsverfahren?

Dr. Katharina Widhalm-Budak

Anmerkungen zu OGH 3 Ob 14/17f1

In der E 3 Ob 14/17f hatte der OGH zu beurteilen, ob die Anfechtung einer Hypothek, die erst nach Ablauf der Jahresfrist (§ 43 Abs 2 IO) im Zuge des Meistbotsverteilungsverfahrens durch Widerspruch geltend gemacht wurde, verfristet ist oder ob eine unbefristete Anfechtungsreplik vorliegt. Der OGH sprach ua König2 folgend aus, dass mit dem sogenannten Anfechtungswiderspruch der Anfechtungsanspruch angriffsweise geltend gemacht werde, weshalb der Widerspruch innerhalb der Präklusivfrist des § 43 Abs 2 IO erhoben werden muss, widrigenfalls er verfristet ist. Dies gilt es zu untersuchen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2017/216

15.11.2017
Heft 5/2017
Autor/in
Katharina Widhalm-Budak

Dr. Katharina Widhalm-Budak war Assistentin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Wien, ist seit April 2001 Rechtsanwältin in Wien und seit 2008 Lektorin an der Universität Wien. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Insolvenz- und Wirtschaftsrecht. Sie hält regelmäßig Vorträge zum materiellen Insolvenzrecht und Anfechtungsrecht und ist Fachautorin einschlägiger Publikationen.

Publikationen:
Handbuch Anfechtungsrecht (2008);
Kontokorrentkredit und Konkursanfechtung (2001);
Widhalm-Budak in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze (Kommentar zur Konkursordnung) §§ 21, 22 KO;
Das Aufschiebungsrecht des Masseverwalters gem § 120a KO, ZIK 2003, 4 uva.