Wer ist der/die wirtschaftliche Eigentümer:in beim Fruchtgenuss?<br>Steuerfreies Familiensplitting ist möglich, Fehler führen zu Steuererhöhungen
Das "usus fructus", das "Fruchtziehungsrecht", ist laut Wikipedia das Recht, die Erträge, die mit der Benutzung der Sache einhergehen, zu behalten sowie die Verpflichtung, Verluste zu tragen (zB das Recht, die Erträge aus der Vermietung zB einer Immobilie zu erhalten). Für die steuerrechtliche Optimierung bieten sich Fruchtgenüsse an, weil dann beispielsweise ein steuerschonendes Familiensplitting der steuerpflichtigen Einkünfte ermöglicht wird - vorausgesetzt die Steuerzahler:innen beachten alle von Finanz und Gericht ausgelegten Fallstricke und sie schaffen es, "fremdübliche" Fruchtgenussvereinbarungen zu treffen. RWP informiert umfassend.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.