Anlässlich der E OGH 17 Ob 4/22w, die das Kennenmüssen der Zahlungsunfähigkeit durch den Anfechtungsgegner zum Gegenstand hat, gibt der Autor einen kurzen Überblick über die zum entsprechenden Anfechtungstatbestand ergangene höchstgerichtliche Judikatur und findet im Lichte dieser das Ergebnis der gegenständlichen Entscheidung stimmig.
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