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Für eine differenzierte Betrachtung der Bestreitungsmöglichkeiten titulierter Forderungen im Insolvenzverfahren

Mag. Clemens Richter / Theresa Höfinger, LL.M. (WU)

§ 110 IO differenziert hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Folgen der Bestreitung einer Insolvenzforderung danach, ob die bestrittene Forderung vollstreckbar (dh tituliert) ist oder nicht. Wird eine vollstreckbare Forderung bestritten, tritt gem § 110 Abs 2 IO der Insolvenzverwalter in die Klägerrolle ein und hat seinen Widerspruch gegen die Forderung mit Klage geltend zu machen. Der Beitrag evaluiert die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters, (inhaltlich) gegen eine titulierte Forderung vorzugehen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2025/60

30.04.2025
Heft 2/2025
Autor/in
Clemens Richter

Mag. Clemens Richter ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter sowie Partner in der Kanzlei Engelhart Richter Partner Rechtsanwälte.

Theresa Höfinger

Theresa Höfinger, LL.M. (WU), ist Rechtsanwaltsanwärterin bei Engelhart Richter Partner Rechtsanwälte.