In aller Kürze

Gastgewerbe - KV-Erhöhung ab 1. 5. 2019

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Für die rund 220.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe (Arbeiter und Angestellte) werden die Löhne und Gehälter mit 1. 5. 2019 wie folgt erhöht:

Arbeiter und Angestellte: Durchschnittliche Erhöhung der KV-Löhne über alle Bundesländer um 2,76 % und der KV-Gehälter um 2,47 % (der neue Mindestlohn bzw das neue Mindestgehalt liegt somit bei € 1.540,-)

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Artikel-Nr.
ARD 6648/1/2019

09.05.2019
Heft 6648/2019