Erst vor wenigen Wochen wurden die Gebührenrichtlinien des BMF neu verlautbart (siehe ARD 6940/2/2025). Weitreichende gesetzliche Änderungen in den letzten Jahren machten aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit eine Neuverlautbarung notwendig. Mit dem Wartungserlass 2015 wird nun das Inkrafttreten einzelner Abschnitte der GebR 2025 vom 1. 4. 2025 auf den 1. 1. 2026 verschoben. Es betrifft dies die Abschnitte "10.5.12. Befreiungen" und "10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV". (Erlass des BMF 17. 4. 2025, 2025-0.288.445, BMF-AV Nr. 56/2025)
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