In aller Kürze

Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen - Zinsersparnis 2020

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

Der Prozentsatz, der gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung bei der Bewertung der Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über € 7.300,- für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2020 - unverändert gegenüber 2019 - weiterhin 0,5 %. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 0,5 % anzusetzen. (BMF 18. 10. 2019, BMF-010222/0067-IV/7/2019)

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Artikel-Nr.
ARD 6672/2/2019

31.10.2019
Heft 6672/2019