In aller Kürze

Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen - Zinsersparnis 2021

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der Prozentsatz, der gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung bei der Bewertung der Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über € 7.300,- für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2021 - unverändert gegenüber 2020 - weiterhin 0,5 %. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 0,5 % anzusetzen. (BMF 7. 10. 2020, 2020-0.604.819)

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Artikel-Nr.
ARD 6720/4/2020

15.10.2020
Heft 6720/2020