In aller Kürze

Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen - Zinsersparnis 2022

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der Prozentsatz, der gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung bei der Bewertung der Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über € 7.300,- für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2022 - unverändert gegenüber 2021 - weiterhin 0,5 %. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 0,5 % anzusetzen. (Erlass des BMF vom 21. 10. 2021, 2021-0.700.316)

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Artikel-Nr.
ARD 6771/4/2021

29.10.2021
Heft 6771/2021