Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Geiblinger, Ausbildungskostenrückersatz versus Darlehen - die Übernahme von Ausbildungskosten durch den neuen Arbeitgeber, DRdA 2023/39, 326

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In der Entscheidung 9 ObA 97/22p (= ARD 6843/8/2023) hat der OGH ausgesprochen, dass die Regelungen über den Ausbildungskostenrückersatz nach § 2d AVRAG und die dort normierten Grenzen für die Rückersatzpflicht des Arbeitnehmers nicht auf den Fall anzuwenden sind, dass der neue Arbeitgeber (oder ein ihm nahestehender Dritter) dem Arbeitnehmer ein Darlehen zur Rückzahlung von Ausbildungskosten an den ehemaligen Arbeitgeber gewährt, das bei frühzeitigem Ausscheiden zur Gänze zurückzuzahlen ist. Eine solche Darlehensvereinbarung sei wirksam, weil die Ausbildung bzw Ersatzpflicht nicht iZm dem neuen Dienstverhältnis steht und somit keine Übernahme der Ausbildungskosten durch den neuen Arbeitgeber iSd § 2d AVRAG darstellt. Geiblinger setzt sich kritisch mit der Entscheidung auseinander. Aus Sicht eines Arbeitnehmervertreters biete sie das nicht gewünschte Potenzial, Darlehenskonstruktionen in den Vordergrund zu rücken, während die Vorgaben des § 2d AVRAG ausgehöhlt werden. Auch die Praxis könne dies zum - nicht erwünschten - Anlass nehmen, Darlehenskonstruktionen als Alternative zum Ausbildungskostenrückersatz vermehrt zu empfehlen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6865/18/2023

13.09.2023
Heft 6865/2023