In aller Kürze

Geldzuwendungen für Hochwasser-Betroffene

Bearbeiterin: Bettina Sabara

In ihrem aktuellen Newsletter weist die ÖGK aus aktuellem Anlass darauf hin, dass einmalige freiwillige Zuwendungen der Dienstgeberin bzw des Dienstgebers für Betroffene zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere von Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- oder Lawinenschäden beitragsfrei (§ 49 Abs 3 Z 11a ASVG) und steuerfrei (§ 3 Abs 1 Z 16 EStG) sind. ( Quelle: ÖGK Newsletter für Dienstgeber Nr 10/August 2021)

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Artikel-Nr.
ARD 6766/2/2021

23.09.2021
Heft 6766/2021