Neue Vorschriften / Steuerrecht

Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 - Regierungsvorlage

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

Regierungsvorlage 24. 11. 2023, 2319 BlgNR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Gebührengesetz 1957, das Privathochschulgesetz, das Fachhochschulgesetz und das IST-Austria-Gesetz geändert werden sollen (Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 - GemRefG 2023)

Durch das vorliegende Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 sollen insbesondere die Spendenabzugsfähigkeit in den Bereichen Bildung, Sport sowie Kunst und Kultur durch generelle Anknüpfung an gemeinnützige Zwecke iSd BAO erweitert werden. Weiters soll das Meldeverfahren für Vereine, die keiner Abschlussprüfungspflicht unterliegen, vereinfacht werden und eine einkommensteuerbefreite Freiwilligenpauschale eingeführt werden.

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Artikel-Nr.
ARD 6877/21/2023

06.12.2023
Heft 6877/2023