Regierungsvorlage 24. 11. 2023, 2319 BlgNR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Gebührengesetz 1957, das Privathochschulgesetz, das Fachhochschulgesetz und das IST-Austria-Gesetz geändert werden sollen (Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 - GemRefG 2023)
Durch das vorliegende Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 sollen insbesondere die Spendenabzugsfähigkeit in den Bereichen Bildung, Sport sowie Kunst und Kultur durch generelle Anknüpfung an gemeinnützige Zwecke iSd BAO erweitert werden. Weiters soll das Meldeverfahren für Vereine, die keiner Abschlussprüfungspflicht unterliegen, vereinfacht werden und eine einkommensteuerbefreite Freiwilligenpauschale eingeführt werden.
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