Der Beitrag geht der Frage nach, wie ergebnisunabhängige Entnahmen aus einer GmbH & Co KG bei dieser und bei ihrem Gesellschafter zu bilanzieren sind.
An der X-GmbH & Co KG ist die Z-GmbH als Kommanditistin beteiligt. Laut Gesellschaftsvertrag der KG darf die Z-GmbH bestimmte Entnahmen unabhängig vom ihr zugewiesenen anteiligen Gewinn tätigen. Fraglich sind die bilanzrechtlichen Folgen einer derartigen gesellschaftsvertraglich vereinbarten Entnahme.
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