Der Generalkollektivvertrag Corona-Maßnahmen war bis 30. 4. 2022 befristet und wurde von den Sozialpartnern nicht verlängert. Derzeit gilt Maskenpflicht nur noch in bestimmten geschlossenen Räumen (zB in Krankenhäusern, in Verkehrsmitteln, im Lebensmittelhandel). Das bedeutet nach einer Auskunft der WKO ua auch, dass ab 1. 5. 2022 Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf eine 10-minütige Maskenpause nach 3-stündigem Maskentragen haben. Das Arbeitsinspektorat weist allerdings darauf hin, dass sich im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung ergeben kann, dass Unterbrechungen des Maskentragens notwendig sind (www.arbeitsinspektion.gv.at | Gesundheit | Coronavirus - COVID-19 | Persönliche Schutzmaßnahmen - Allgemein).
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