In aller Kürze

Geplante Änderungen bei Lohnnebenkosten

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Unbeachtet von den Medien wurden kürzlich zwei Verordnungsentwürfe veröffentlicht, die zu einer Änderung der Lohnnebenkosten ab 2020 führen sollen. So soll ab Beginn des Beitragszeitraumes Jänner 2020 einerseits der IESG-Zuschlag von 0,35 % auf 0,20 % abgesenkt werden, andererseits soll der Nachtschwerarbeits-Beitrag von 3,40 % auf 3,80 % angehoben werden. Mit der Kundmachung der beiden Verordnungen ist in den nächsten Wochen zu rechnen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6675/2/2019

21.11.2019
Heft 6675/2019