Anders als die Rechtsstellung eines einzelnen Betriebsratsmitglieds sind die diesem zukommenden Befugnisse sowohl innerhalb des BR-Gremiums als auch im Außenverhältnis eher selten Gegenstand der Betrachtung. Dies mag dem Umstand geschuldet sein, dass der Betriebsrat im Regelfall durch den Vorsitzenden vertreten bzw repräsentiert wird. Da im Betriebsrat aber unterschiedliche Fraktionen (die demzufolge idR verschiedene Lösungsansätze und/oder Stoßrichtungen verfolgen) vertreten sein können, ist die Frage der Reichweite der Berechtigungen, über die ein einzelnes Betriebsratsmitglied verfügt, durchaus von praktischer Relevanz. Gerhartl erörtert in diesem Zusammenhang die Vertretungsbefugnisse nach außen, die Informationsrechte des einzelnen Betriebsratsmitglieds, die Kommunikation mit den Arbeitnehmern des Betriebs sowie die Frage der Nutzung von Mitteln des Betriebsrats.
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