Der Beitrag widmet sich der Bedeutung der (Überschreitung der) Geringfügigkeitsgrenze für den Anspruch auf (unterschiedliche) Leistungen nach dem AlVG. Gerhartl betont nach ausführlicher Analyse, dass die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung im Bereich des AlVG in unterschiedlichen Zusammenhängen eine Rolle spielt. Dies betrifft etwa das Vorliegen von Arbeitslosigkeit, aber auch den Bezug von Arbeitslosengeld bei bloß vorübergehender Ausübung einer Erwerbstätigkeit. IZm dem Anspruch auf Weiterbildungsgeld ist dieser Aspekt ebenfalls von Relevanz. Die gesetzlichen Lösungen zu all diesen Fragen lassen Spielräume für Auslegungen, die bislang nur teilweise durch die Rechtsprechung geklärt sind.
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