Gesetzliche Verpflichtungen zur Ausschreibung von freien Arbeitsplätzen finden sich insbesondere im Stellenbesetzungsgesetz und im AusG. Dabei können unterschiedliche Problemstellungen auftreten, für die die einschlägigen Rechtsgrundlagen in der Regel keine Lösung vorsehen, beispielsweise jene, dass die Ausschreibung erfolglos verläuft, sich also kein geeigneter Kandidat bewirbt, oder sich weniger Kandidaten bewerben, als in einen Entscheidungsvorschlag aufzunehmen sind. Es kann allenfalls auch erwünscht sein, dass sich bestimmte Personen bewerben, sodass fraglich ist, ob und welche Möglichkeiten bestehen, darauf hinzuwirken. Gerhartl bleuchtet enstprechende Sachverhalte und skizziert Lösungsvorschläge.
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