Im AlVG werden zahlreiche Regelungen in Form von Erlässen getroffen, die vom zuständigen Ministerium an das AMS ergehen. Der Beitrag behandelt unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des VfGH anhand zweier aktueller Erlässe zum Arbeitslosenversicherungsrecht (zur Verbesserung der Wirkung von Sanktionen und betreffend die Betreuung von Arbeitslosen mit gleichzeitiger geringfügiger Beschäftigung) die für die Verwaltungspraxis bedeutsame Frage, welche Konsequenzen dies nach sich zieht. Gerhartl verweist darauf, dass die (neuere) Rechtsprechung des VfGH das Vorliegen einer Verordnung nicht nach formalen Kriterien (Adressatenkreis) beurteilt, sondern im Ergebnis darauf abstellt, dass dem betreffenden Rechtsakt Rechtsgestaltungswirkung im Außenverhältnis (gegenüber Dritten) zukommt. Unter Zugrundelegung dieser Betrachtungsweise werden nach Ansicht des Autors zahlreiche behördeninterne Rechtsakte (zumindest teilweise) als Verordnung zu qualifizieren sein.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.