Die Mitgliedschaft in der Geschäftsführung einer GmbH oder AG ist - auch aus abgabenrechtlicher Sicht - stets mit Haftungsrisiken verbunden. Die abgabenrechtlichen Haftungsnormen sind daher in der Praxis von großer Bedeutung und führen nicht selten zur persönlichen Inanspruchnahme der jeweils tätigen natürlichen Personen, zumal die Judikatur strenge Anforderungen an die Sorgfaltsmaßstäbe von Geschäftsführungsorganen stellt.
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