Anmerkungen zu OGH 6 Ob 62/23w1
Die jüngst ergangene E 6 Ob 62/23w2 behandelt den Gesellschafterkonkurs bei der (später ebenfalls formell insolventen) GmbH. Der OGH weist die Kompetenz zur Ausübung des Stimmrechts im Kontext der Geschäftsführerabberufung und -bestellung nicht dem Masseverwalter, sondern der konkursanten (Allein-)Gesellschafterin zu.3 Der vorliegende Beitrag beleuchtet diese Judikatur (1., 2.) und plädiert für eine Einschränkung des einschlägigen Rechtssatzes zumindest auf Fälle der "Doppelinsolvenz" (3.), auch um andernfalls drohende Verwertungsschwierigkeiten für die Insolvenzpraxis zu vermeiden (4.).
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