Beiträge

Gesellschafterklagen in der Insolvenz

Dr. Rahim Rastegar

Im vorliegenden Beitrag wird erörtert, welche Auswirkungen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft auf die Erhebung bzw Fortführung einer Gesellschafterklage entfaltet. Zwei Judikate des OGH1 geben Anlass dazu.

Wenn im Folgenden von der "Gesellschafterklage" die Rede ist, dann ist damit ein (im Personengesellschaftsrecht auch als "actio pro socio" bekanntes) Instrument gemeint, das Gesellschafter in die Lage versetzt, Leistungen, die dem Verband bzw der Gesamtheit der Gesellschafter zustehen, von anderen Gesellschaftern oder Organmitgliedern selbstständig gerichtlich einzufordern. Der (Minderheiten-)Gesellschafter erstarkt in Angelegenheiten des Innenverhältnisses also zum Eintreiber der der Gemeinschaft gebührenden Leistungen. Hintergrund dafür sind realtypische Interessenkonflikte, die es erforderlich machen, eine besondere Zuständigkeit zu etablieren, um dem Versagen der regulären Organisation Einhalt zu gebieten. Schädigen etwa die geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafter den Verband, werden sie kaum das Bedürfnis verspüren, gegen sich selbst vorzugehen. Im Kern geht es damit um die Ahndung und Prävention von Machtmissbräuchen.2

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/154

06.09.2019
Heft 4/2019
Autor/in
Rahim Rastegar

Dr. Rahim Rastegar ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien und ehemaliger Universitätsassistent des Instituts für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Er publiziert regelmäßig zu Themen des Gesellschafts-, Unternehmens- und Zivilverfahrensrechts.