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Gesellschaftsrechtliches Zahlungsverbot nach Insolvenzeintritt

Dr. Peter N. Csoklich

Anmerkungen zu OGH 6 Ob 164/16k1

Leistet ein Geschäftsführer nach Eintritt der materiellen Insolvenz Zahlungen, kann er gegenüber der Gesellschaft schadenersatzpflichtig werden (§ 25 Abs 2 Z 3 GmbHG). In der vorliegenden Entscheidung nimmt der OGH zu zahlreichen damit verbundenen Fragen ausführlich Stellung.

Nach § 25 Abs 3 Z 2 GmbHG werden die Geschäftsführer einer GmbH schadenersatzpflichtig, "wenn sie nach dem Zeitpunkte, in dem sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu begehren verpflichtet waren, Zahlungen" leisten. Diese an der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht angesiedelte Bestimmung schützt die par condicio creditorum2 und wirft eine Reihe diffiziler Fragestellungen auf.3 Zu klären gilt es insb, ab welchem Zeitpunkt die Geschäftsführerhaftung einsetzt,4 welches Verhalten des Geschäftsführers haftungsbegründend wirkt,5 wie sich das Verhältnis zwischen der Geschäftsführerhaftung und Anfechtungsansprüchen der Insolvenzmasse gestaltet6 und welche Umstände den Geschäftsführer entlasten können.7 Kürzlich nahm der OGH8 eine - seltene9 - Gelegenheit wahr, sich mit die-

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Artikel-Nr.
ZIK 2018/4

08.03.2018
Heft 1/2018
Autor/in
Peter Csoklich

Dr. Peter N. Csoklich ist Rechtsanwalt in Wien und externer Lehrbeauftragter an der WU Wien.