Aufsätze

Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 - Insolvenzantragspflicht des "Mehrheitsgesellschafters"

Dr. Matthias Trummer

Der Gesetzgeber senkte im Zuge des GesRÄG 2013 nicht nur das Mindeststammkapitalerfordernis bei der GmbH-Gründung auf 10.000 € und die Gründungskosten, sondern schuf in Form des neuen § 69 Abs 3a IO auch eine Insolvenzantragspflicht des "Mehrheitsgesellschafters" einer "Kapitalgesellschaft" im Falle der "Führungslosigkeit" der Gesellschaft. Welche Auswirkungen diese Reformmaßnahme auf die insolvenzrechtliche Praxis hat und welche Folgen den "Mehrheitsgesellschafter" bei Verletzung dieser Pflicht treffen, steht im Mittelpunkt dieses Artikels.

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Artikel-Nr.
ZIK 2013/182

30.08.2013
Heft 4/2013
Autor/in
Matthias Trummer

Dr. Matthias Trummer, MSc ist Rechtsanwalt in Wien mit den Schwerpunkten Gesellschafts- und Insolvenzrecht, Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen sowie Legal Tech und Legal Innovation. Er promovierte im Jahr 2012 am Lehrstuhl von Herrn Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny an der Universität Wien im Insolvenzrecht und erlangte überdies einen Master-Abschluss in Digital Innovation und Entrepreneurial Leadership der ESCP Business School im Jahr 2018.