Thema - Arbeitsrecht

Gesetzliche Bürgschaften im Arbeits- und Sozialrecht

MMag. Dr. Christoph Wiesinger

Seit 1988 sieht das AÜG die Bürgschaftshaftung des Beschäftigers für bestimmte Ansprüche der überlassenen Arbeitskraft vor. Aus ähnlichen Überlegungen hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren auch für andere Konstellationen Bürgschaftshaftungen im Gesetz verankert, zuletzt etwa im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­gesetz (LSD-BG), das mit 1. 1. 2017 in Kraft treten wird (siehe dazu ARD 6503/16/2016).

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Artikel-Nr.
ARD 6504/4/2016

30.06.2016
Heft 6504/2016
Autor/in
Christoph Wiesinger

MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M. ist Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbands der Bauindustrie. Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht, speziell in der Bauwirtschaft.