In aller Kürze

Gesetzliche Grundlage für die Corona-Kurzarbeit Phase 4

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit BGBl I 2021/42 wurde durch eine Änderung im AMSG die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung der COVID-19-bedingten Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 geschaffen. Zu den Eckpunkten der Corona-Kurzarbeit Phase 4, den Unterschieden zur Phase 3 und den Links auf die aktualisierten Sozialpartnervereinbarungen siehe bereits ARD 6741/17/2021.

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Artikel-Nr.
ARD 6742/1/2021

01.04.2021
Heft 6742/2021