Mit 1. 1. 2022 sind neue Regelungen zur Gewährleistung in Kraft getreten. Zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) gibt es nun ein Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), welches für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C), die ab 1. 1. 2022 abgeschlossen werden, gilt. Die Umsetzung erfolgte im Gewährleistungsrichtlinienänderungsgesetz (GRUG), in dem sowohl das neue VGG als auch einige Anpassungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sowie Änderungen von den Gewährleistungsbestimmungen des ABGB enthalten sind. Im vorliegenden Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über die unternehmensrechtlichen und steuerlichen Vorschriften iZm Gewährleistungsrückstellungen geben sowie auf möglichen Handlungsbedarf aufgrund der geänderten Gewährleistungsbestimmungen hinweisen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.