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Gewerberechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters

Dr. Romana Weber-Wilfert

Anmerkung zu VwGH Ra 2020/04/0075-61

Der Insolvenzverwalter tritt mit der Anzeige des Fortbetriebs gem § 41 Abs 5 GewO 1994 ex lege in die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers ein. Der VwGH hat dazu klargestellt, dass der Insolvenzverwalter seine gewerberechtliche Verantwortlichkeit nicht gem § 9 VStG übertragen kann. Er hat jedoch die Möglichkeit, an seiner Stelle eine andere Person gem § 39 Abs 1 GewO 1994 zum gewerberechtlichen Geschäftsführer zu bestellen. Diese Entscheidung gibt Anlass, die gewerberechtliche Stellung des Insolvenzverwalters und die Möglichkeiten der Vermeidung einer entsprechenden Strafbarkeit zu beleuchten.

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Artikel-Nr.
ZIK 2023/88

30.06.2023
Heft 3/2023
Autor/in
Romana Weber-Wilfert

RA Dr. Romana Weber-Wilfert ist Partnerin der Celar Senoner Weber-Wilfert Rechtsanwälte GmbH. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor allem im Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Sie ist regelmäßig als Autorin und Vortragende sowie als Lehrbeauftragte und Prüferin an der Universität Wien tätig.