Die Gerichtsgebühren-Novelle 2015 (GGN 2015) hat auch für das Insolvenzverfahren Bedeutung. Sie bringt vor allem eine Neuregelung der Rechtsmittelgebühr.
Der VfGH hat die Tarifpost 12a GGG, die ua die Rechtsmittelgebühr im Insolvenzverfahren regelte, mit Ablauf des 31. 12. 2015 als verfassungswidrig aufgehoben.1 Es wurde daher mit der GGN 2015,2 die die Gebühren für Anträge eines Gläubigers auf Eröffnung eines Konkursverfahrens, für Forderungsanmeldungen und die Pauschalgebühr für das Insolvenzverfahren unverändert ließ, eine Nachfolgeregelung geschaffen.
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